Am 1. Oktober 2016 trat die Novelle des „Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien“ (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, JMStV) in Kraft. Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) positioniert sich dazu mit drei Texten, die das Thema Jugendmedienschutz aus verschiedenen Perspektiven betrachten: Dies ist erstens der theoretische Beitrag „Kinder- und Jugendmedienschutz und Medienpädagogik“ von Dieter Spanhel (2016), der hier erstmals veröffentlicht wird. Der zweite Beitrag ist eine Stellungnahme der GMK-Fachgruppe Jugendmedienschutz (2016). Abgerundet wird das Paket drittens mit der bereits veröffentlichten Stellungnahme der GMK zum zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz im Nachgang der I-KIZ-Fachtagung „Weichen Stellen für einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz“ vom 21. Juni 2016.
In der mediatisierten Welt verändert sich auch der Mediengebrauch in Familien. Kinder und Jugendliche nutzen digitale Medien heute umfassend und stellen damit Eltern und Bildungseinrichtungen immer wieder vor neue Herausforderungen. Der Jugendmedienschutz greift in seiner bisherigen Form zu kurz und muss den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Die GMK setzt sich deshalb für Regelungen zum Jugendmedienschutz ein, bei der auch die Rahmenbedingungen sowie Handlungs- und Orientierungsnotwendigkeiten, die Relevanz des erzieherischen Jugendmedienschutzes sowie die Stärkung von Kindern und Jugendlichen im Sinne einer Befähigung bedacht werden.