Stellungnahme der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK) zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (2. JuSchG-ÄndG)

Die GMK begrüßt als Verband für Medienpädagogik die Modernisierung des JuSchG als Beitrag zur Weiterentwicklung eines zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutzes.

In dem Entwurf sehen wir den wichtigen Anspruch avisiert, das Grundprinzip der Anbieterverantwortung einzubeziehen und begrüßen auch die wichtige Erweiterung auf Interaktionsrisiken. Beides ist dringend notwendig. Denn Kinder und Jugendliche sind längst nicht nur Konsument*innen digitaler Medien. Vielmehr agieren sie als aktive Produzent*innen und kommunizieren selbstständig in digitalen Angeboten. Diese sind Teil ihres kulturellen und sozialen Portfolios. Doch nicht alle Heranwachsenden sind sich der Herausforderungen bewusst, die z.B. mit Social Media-Angeboten verknüpft sind. Nicht nur rechtliche Aspekte gilt es zu vermitteln und zu beachten, auch das kritische Hinterfragen der offerierten Angebote sollte zur medienkompetenten Nutzung dazugehören.

Der Schutz vor Interaktionsrisiken wie Cybermobbing, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Weiterleitung unangemessener Inhalte oder der Umgang mit Hate Speech (vgl. Gefährdungsatlas 2019) kann nicht allein in die Verantwortung von Eltern und pädagogischen Fachkräften übertragen werden. Anbieter müssen ihre Anwendungen an die Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen anpassen, indem sie die Apps z.B. durch Voreinstellungen an die besonderen Bedürfnisse der jungen Zielgruppe anpassbar machen.

Ein umfassender Schutz durch Voreinstellungen und technische Tools ist jedoch nicht möglich, daher ist auch die pädagogische Medienkompetenzförderung als zentraler Baustein für einen präventiven Jugendmedienschutz und generell als Basis für ein gutes, risikoarmes Aufwachsen mit Medien essentiell. Kinder, Jugendliche, Familien und Fachkräfte müssen nicht nur Kenntnisse über die Grundlagen des Jugendmedienschutzes erhalten und an dessen Umsetzung mitwirken. Zusätzlich sind umfassende Kenntnisse in sozialen, ethischen, politischen und kulturellen Aspekten der jeweils aktuellen Medienangebote zu vermitteln. Medienpädagogik trägt durch vielfältige pädagogische Modelle zur Befähigung und Ermöglichung von (risikoarmer) Teilhabe bei. Notwendig ist als Pendant und Ergänzung zur geplanten JuSchG-Novelle eine als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe angelegte nachhaltige Medienbildung, an der Bund, Länder, Medienanstalten und weitere Akteur*innen mitwirken. Nur mit beiden Elementen – einem modernen Jugendmedienschutz und einer weitreichenden Förderung von Medienbildung – ist eine aktive und gleichzeitig risikoarme Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der mit digitalen Medien durchwirkten Gesellschaft gestaltbar.

28.2.2020

Dr. Marion Brüggemann (Vorsitzende),  Sabine Eder (Vorsitzende), Dr. Friederike von Gross (Geschäftsführerin)

Kontakt:
GMK-Geschäftsstelle
Obernstr. 24a
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Tel.: 0521/677 88
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